Datenschutzbehörde prüft Datenverarbeitung von OpenAI: Beschwerde von Noyb

Die österreichische Bürgerrechtsorganisation Noyb hat die Alarmglocken geläutet und eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde gegen OpenAI eingereicht. Ihr Anliegen: Die Überprüfung der Datenverarbeitung des Technologieunternehmens im Zusammenhang mit seinen hochgelobten Sprachmodellen, die unter anderem in ChatGPT zum Einsatz kommen. Doch es geht nicht nur um eine bloße Prüfung – Noyb fordert von der Behörde konkrete Schritte, um OpenAI zu einer datenschutzkonformen Vorgehensweise zu bewegen. Dazu gehört auch die Androhung eines Bußgeldes, um sicherzustellen, dass das Unternehmen sich zukünftig an die Vorschriften hält.

Ein zentraler Vorwurf von Noyb lautet, dass Personen, die von ChatGPT erfasst werden, keine Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genießen. Insbesondere beklagt die Organisation, dass OpenAI Anfragen zur Berichtigung oder Löschung von Daten nicht angemessen bearbeitet. Selbst wenn die Daten fehlerhaft sind, scheint es schwierig zu sein, sie zu korrigieren oder zu entfernen. OpenAI behauptet zwar, in der Lage zu sein, bestimmte Daten auf Anfrage zu filtern oder zu blockieren, jedoch gestaltet sich dies offenbar als unzureichend. Es scheint, als ob das Unternehmen nicht in der Lage ist, spezifische Informationen über einzelne Beschwerdeführer zu filtern, ohne dabei alle verfügbaren Daten zu durchsuchen.

Die Unfähigkeit von OpenAI, falsche Informationen zu korrigieren, und die Undurchsichtigkeit bezüglich der Herkunft und des Inhalts der gespeicherten Daten sind nach Ansicht von Noyb äußerst besorgniserregend. Maartje de Graaf, Datenschutzanwältin bei Noyb, betont die potenziell ernsthaften Konsequenzen, die aus der Verbreitung falscher Informationen über Einzelpersonen entstehen können. Sie unterstreicht die Bedeutung von Genauigkeit und Transparenz bei der Datenverarbeitung und argumentiert, dass Technologie den rechtlichen Vorgaben folgen muss, nicht umgekehrt.

Gemäß Artikel 16 der DSGVO haben Betroffene das Recht, ungenaue Daten zu korrigieren und falsche Informationen löschen zu lassen. Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind darüber hinaus gemäß Artikel 15 dazu verpflichtet, den Betroffenen Zugang zu ihren Daten zu gewähren und offen zu legen, welche Informationen gespeichert sind und woher sie stammen.

Seit der breiten Einführung von ChatGPT Ende 2022 steht OpenAI immer wieder in der Kritik wegen Datenschutzproblemen. Das Unternehmen sah sich bereits mit Problemen in verschiedenen Ländern konfrontiert, darunter Italien, wo es zeitweise aufgrund von Datenschutzbedenken nicht verfügbar war. Die Debatte um die Verwendung generativer Sprachmodelle und die potenziellen Risiken von Halluzinationen, die sie erzeugen können, bleibt weiterhin aktuell und umstritten.

Alexander Pinker
Alexander Pinkerhttps://www.medialist.info
Alexander Pinker ist Innovation-Profiler, Zukunftsstratege und Medienexperte und hilft Unternehmen, die Chancen hinter Technologien wie künstlicher Intelligenz für die nächsten fünf bis zehn Jahre zu verstehen. Er ist Gründer des Beratungsunternehmens „Alexander Pinker – Innovation-Profiling“, der Agentur für Innovationsmarketing "innovate! communication" und der Nachrichtenplattform „Medialist Innovation“. Außerdem ist er Autor dreier Bücher und Dozent an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt.

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