EU-AI-Act: Ab heute müssen bestimmte KI-Inhalte gekennzeichnet werden

Ab heute, dem 2. August 2026, gilt ein weiterer wichtiger Teil der europäischen KI-Verordnung (AI Act). Mit den Transparenzpflichten aus Artikel 50 führt die Europäische Union erstmals verbindliche Regeln zur Kennzeichnung bestimmter KI-generierter Inhalte und KI-Systeme ein. Ziel ist es, Nutzerinnen und Nutzer besser darüber zu informieren, wann sie mit künstlicher Intelligenz interagieren oder Inhalte sehen, die durch KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden.

Dabei kursieren derzeit zahlreiche Missverständnisse. Entgegen vieler Schlagzeilen müssen nicht plötzlich alle mit KI erstellten Inhalte gekennzeichnet werden. Die neuen Vorschriften gelten nur für klar definierte Anwendungsfälle, bei denen ein erhöhtes Risiko für Täuschung oder Irreführung besteht.

Was heute tatsächlich in Kraft tritt

Der AI Act wurde bereits 2024 verabschiedet, seine Regelungen treten jedoch schrittweise in Kraft. Seit heute gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme.

Sie verpflichten Unternehmen, Plattformen, Behörden und andere Organisationen dazu, den Einsatz von KI in bestimmten Situationen offenzulegen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, ohne den Einsatz künstlicher Intelligenz grundsätzlich einzuschränken.

Diese Inhalte müssen künftig gekennzeichnet werden

Die neuen Vorschriften betreffen vor allem drei Bereiche.

Zum einen müssen sogenannte Deepfakes gekennzeichnet werden. Darunter fallen realistisch erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die den Eindruck vermitteln können, reale Personen, Ereignisse oder Situationen abzubilden. Nutzerinnen und Nutzer sollen eindeutig erkennen können, dass diese Inhalte künstlich erzeugt oder verändert wurden.

Zweitens betrifft die Regelung KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren. Wer beispielsweise einen KI-Chatbot, Sprachassistenten oder virtuellen Avatar anbietet, muss grundsätzlich darüber informieren, dass die Kommunikation mit einer künstlichen Intelligenz erfolgt – sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist.

Ein weiterer Bereich betrifft bestimmte KI-generierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Dazu zählen beispielsweise Themen aus Politik, Gesundheit, öffentlicher Sicherheit oder Wirtschaft. Allerdings sieht der AI Act hier wichtige Ausnahmen vor.

Nicht jeder KI-Text muss gekennzeichnet werden

Gerade bei Texten wird die neue Regelung häufig missverstanden.

Der AI Act verlangt ausdrücklich keine allgemeine Kennzeichnung aller KI-generierten Texte. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Inhalt in den Anwendungsbereich der Transparenzpflichten fällt und ob er ohne angemessene menschliche Kontrolle veröffentlicht wird.

Wird ein KI-generierter Text vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft, bearbeitet und übernimmt eine natürliche oder juristische Person die inhaltliche Verantwortung, entfällt diese spezielle Kennzeichnungspflicht in vielen Fällen.

Für Journalistinnen und Journalisten, Unternehmen oder Agenturen bedeutet das: Wer KI als Arbeitswerkzeug nutzt und Inhalte eigenverantwortlich erstellt, muss nicht automatisch jeden Beitrag als KI-generiert kennzeichnen.

Keine generelle Kennzeichnungspflicht für KI im Arbeitsalltag

Auch Unternehmen können aufatmen. Die neuen Vorschriften bedeuten nicht, dass jede Produktbeschreibung, jede Präsentation oder jedes interne Dokument mit einem KI-Hinweis versehen werden muss.

Der AI Act unterscheidet bewusst zwischen unterstützender KI-Nutzung im Arbeitsprozess und Inhalten, bei denen eine reale Gefahr besteht, dass Menschen über deren Ursprung getäuscht werden.

Viele alltägliche Anwendungen generativer KI bleiben deshalb von der Kennzeichnungspflicht unberührt.

Wer von den neuen Regeln betroffen ist

Die Transparenzpflichten richten sich an Anbieter und Betreiber entsprechender KI-Systeme sowie an Organisationen, die solche Inhalte veröffentlichen oder bereitstellen.

Dazu gehören unter anderem Unternehmen, Behörden, Medienhäuser, Plattformen und kommerzielle Anbieter digitaler Dienste. Rein private Nutzung ohne öffentliche Verbreitung fällt in der Regel nicht unter diese Vorgaben.

Wie die Kennzeichnung erfolgen soll

Der AI Act schreibt kein einheitliches Label oder eine bestimmte Formulierung vor. Entscheidend ist, dass die Information klar, verständlich und rechtzeitig erfolgt.

Bei Chatbots geschieht dies beispielsweise durch einen Hinweis zu Beginn der Unterhaltung. Bei Deepfakes kommen sichtbare Hinweise im Bild, Video oder Audioplayer sowie ergänzende technische Kennzeichnungen infrage. Parallel arbeitet die Europäische Kommission an gemeinsamen technischen Standards, etwa für maschinenlesbare Metadaten und digitale Wasserzeichen.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Mit dem heutigen Inkrafttreten beginnt für viele Organisationen vor allem eine organisatorische Aufgabe.

Unternehmen sollten ihre bestehenden KI-Anwendungen überprüfen und dokumentieren, wo Transparenzpflichten greifen könnten. Besonders relevant sind Chatbots, virtuelle Assistenten sowie realistisch erzeugte Bild-, Audio- oder Videoinhalte.

Ebenso sinnvoll sind interne Richtlinien, die klar regeln, wann KI eingesetzt wird, welche Inhalte veröffentlicht werden und wer die inhaltliche Verantwortung übernimmt.

Welche Sanktionen drohen

Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit erheblichen Geldbußen geahndet werden. Der AI Act sieht – abhängig vom jeweiligen Verstoß – Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.

Wie streng die neuen Vorschriften in der Praxis überwacht werden, wird sich allerdings erst in den kommenden Monaten zeigen. Zuständig sind die jeweiligen nationalen Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten.

Warum diese Regelung weit über ein einfaches Label hinausgeht

Die heute in Kraft getretenen Transparenzpflichten markieren einen wichtigen Meilenstein der europäischen KI-Regulierung. Erstmals gibt es verbindliche Vorgaben dafür, wann Menschen erkennen müssen, dass sie mit künstlicher Intelligenz interagieren oder KI-generierte Inhalte sehen.

Für Unternehmen, Medienhäuser und Creatorinnen und Creator bedeutet das vor allem eines: Transparenz wird künftig zu einem festen Bestandteil professioneller KI-Nutzung. Wer künstliche Intelligenz verantwortungsvoll einsetzen möchte, muss nicht nur leistungsfähige Systeme auswählen, sondern auch nachvollziehbar dokumentieren, wo KI eingesetzt wird – und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen offen darauf hinweisen.

Alexander Pinker
Alexander Pinkerhttps://www.medialist.info
Alexander Pinker ist Innovation-Profiler, Zukunftsstratege und Medienexperte und hilft Unternehmen, die Chancen hinter Technologien wie künstlicher Intelligenz für die nächsten fünf bis zehn Jahre zu verstehen. Er ist Gründer des Beratungsunternehmens „Alexander Pinker – Innovation-Profiling“, der Agentur für Innovationsmarketing "innovate! communication" und der Nachrichtenplattform „Medialist Innovation“. Außerdem ist er Autor dreier Bücher und Dozent an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt.

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