Ab dem 2. Februar 2025 beginnt für Unternehmen und deren Mitarbeitende eine neue Ära im Umgang mit künstlicher Intelligenz. Mit diesem Datum tritt eine der zentralen Regelungen des europäischen AI Acts in Kraft: die Relevanz nachweislicher Kompetenz bei der Nutzung von KI. Das bedeutet konkret, dass KI-Tools, unabhängig von ihrem Zweck oder Risiko, nur noch von Personen eingesetzt werden sollten, die über die notwendige Fachkenntnis verfügen. Wer das nicht nachweisen kann, riskiert empfindliche Strafen – ein Wendepunkt für die Arbeitswelt in Europa.
Artikel 4 definiert nicht im Detail, wie ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz zu erreichen ist oder wann dieses als erfüllt gilt. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, ein geeignetes Konzept zu entwickeln, das den betroffenen Mitarbeitenden ermöglicht, fundierte Entscheidungen im Umgang mit KI-Systemen zu treffen. Dabei sollte der Schwerpunkt darauf liegen, den Mitarbeitenden die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und ein tiefgehendes Verständnis zu vermitteln, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Die Formulierung ist dabei folgende: Unternehmen, die KI-Systeme nutzen oder betreiben, müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden, die diese Systeme bedienen, entsprechend geschult sind. Diese Kompetenzschulungen betrifft nicht nur große Konzerne, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen – unabhängig davon, ob sie KI im Kundenservice, in der Produktion oder im Büro einsetzen.
Artikel 4 des AI Acts ist nicht als verpflichtende Regelung ausgestaltet, sondern als ein Appell an den Arbeitgeber. Verstöße gegen diese Vorgaben sind weder mit Bußgeldern noch mit strafrechtlichen Konsequenzen belegt. Jedoch könnte ein durch fehlerhafte Bedienung eines KI-Systems oder mangelhafte Risikobewertung entstandener Schaden als Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers ausgelegt werden, wenn dieser durch geeignete Maßnahmen hätte verhindert werden können. Auch könnte es zu Verstößen gegen die restlichen Verpflichtungen der Acts führen, was wieder sensible Strafen nach sich zieht. Wer diese Vorgaben ignoriert, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Diese beginnen bei 7,5 Millionen Euro oder 1,5 Prozent des weltweiten Umsatzes und können in schweren Fällen bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Jahresumsatzes betragen.
Warum dieser Appell? KI-Systeme bieten enormes Potenzial, aber auch erhebliche Risiken. Ohne ausreichendes Wissen über die Funktionsweise, ethische Standards und rechtliche Vorgaben können fatale Fehler passieren – sei es durch falsche Entscheidungen, die Weitergabe sensibler Daten oder unethische Anwendungen. Die EU will mit der neuen Regelung sicherstellen, dass KI nicht nur effektiv, sondern auch verantwortungsvoll genutzt wird.
Die Herausforderung liegt nun in der Umsetzung. Ab Februar sollten Personen ohne entsprechende Schulung keine KI-Systeme mehr bedienen. Was genau als „ausreichende Kompetenz“ gilt, wird nicht bis ins Detail vorgegeben. Dennoch sind technische Kenntnisse, regulatorisches Wissen und anwendungsspezifische Fähigkeiten zentrale Kriterien. Unternehmen sind nun in der Pflicht, entsprechende Trainings anzubieten und sicherzustellen, dass ihr Personal gut vorbereitet ist.
Besonders für kleinere Firmen könnte dies eine Hürde darstellen, denn sie verfügen oft nicht über die Ressourcen, um umfangreiche Schulungsprogramme aufzubauen. Trotzdem müssen auch sie handeln, denn „Unwissenheit“ schützt nicht vor Strafe. Es reicht nicht aus, auf die informelle Nutzung von KI-Tools zu setzen – etwa durch Mitarbeitende, die eigenständig KI-Dienste wie ChatGPT nutzen. KI Kompetenzen bleiben weiter relevant!
Die Zeit drängt. Unternehmen müssen sich jetzt organisieren, um bis Februar alle betroffenen Mitarbeitenden entsprechend zu schulen und die notwendigen Nachweise zu dokumentieren, allein der Sorgfaltspflicht wegen, denn die Schonzeit ist vorbei. Dabei geht es nicht nur darum, gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen zu genügen, sondern auch die Basis für einen sicheren und effektiven Einsatz der Technologie zu schaffen.
Ab Februar heißt es also: Wer KI ohne Kompetenz nutzt, riskiert bei Falschnutzung nicht nur hohe Strafen, sondern auch den Ruf und die Zukunft des Unternehmens. Die EU setzt damit ein klares Zeichen, dass Technologie immer im Einklang mit Verantwortung und Wissen stehen muss. Für Unternehmen bleibt nur eines: handeln, bevor es zu spät ist.
Beitragsbild: DALL-E3